Ein Großteil der Jüdinnen und Juden, die heute in Deutschland leben, stammen aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten. Etwa die Hälfte von ihnen haben Wurzeln in der heutigen Ukraine.
Die Auswanderung aus der Sowjetunion wurde erst nach 1985 im Zuge der Politik der Perestroika möglich. Die Zahl der Ausreisewilligen nahm zu, insbesondere nach dem Zerfall der UdSSR 1991. Auch Juden und Jüdinnen sowie deutsche (Spät-)Aussiedler wollten die ehemalige Sowjetunion verlassen. Politische, wirtschaftliche und soziale Unsicherheiten sowie zunehmender Antisemitismus führten schließlich zur Ausreise von etwa 1,5 Millionen Juden und Jüdinnen. Ca. 1 Millionen von ihnen gingen nach Israel, weitere 300.000 in die USA. 220.000 Juden und Jüdinnen zogen mit ihren (nicht)jüdischen Familienangehörigen nach Deutschland.
Ausgelöst/Ermöglicht wurde die jüdische Einwanderung durch die Initiative von Mitgliedern des oppositionellen „Runden Tischs“ in der DDR nach dem Fall der Mauer 1989. Im Januar 1991 beschloss die erste gesamtdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz das Aufnahmeverfahren für jüdische Kontingentflüchtlinge. Einreisen konnten Jüdinnen und Juden sowie ihre (auch nichtjüdischen) Ehepartner und minderjährigen Kinder. Sie erhielten eine unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, ein Anrecht auf soziale Leistungen, Sprachunterricht und auf die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit nach acht Jahren.
Das entscheidende Kriterium für die Aufnahme bildete der Nachweis einer jüdischen Herkunft. Das Recht auf Einreise hatten zum einen diejenigen, die eine jüdische Mutter haben und daher laut dem Religionsgesetz (Halacha) jüdisch sind. Zum anderen gültig war auch die sowjetische Nationalität, die über den Vater weitergegeben wurde und im Pass als еврей (jewrei) vermerkt war. Somit wanderten viele, geschätzt bis zu fünfzig Prozent, als jüdische Kontingentflüchtlinge ein, die nach der Halacha nichtjüdisch sind und daher nicht Mitglied in einer jüdischen Gemeinde werden konnten. Das Aufnahmeverfahren endete 2005 mit der Verabschiedung des ersten Zuwanderungsgesetzes.
Daneben gab und gibt es weitere Migrationswege: Einige wanderten zunächst nach Israel aus und zogen dann weiter nach Deutschland, andere kamen wegen der Liebe, der Ausbildung oder der Arbeit hierher. Zudem sind viele ukrainische Jüdinnen und Juden seit dem flächendeckenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine 2022 nach Deutschland geflüchtet.
Geburtsurkunde von Jankel/Jakob, dem Urgroßvater von Kristina Omelchenko, mit dem Eintrag еврей (jewrei) als Nationalität, 1957.
Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), 2022, IGdJ-Bibliothek, SIGNATUR, Foto: Jana Matthies.
Mit * gekennzeichnete Namen sind Pseudonyme.